Betreuung und Wohnen
Der TISG ist für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommene zuständig, die im Bundesasylzentrum einen Bleibeentscheid erhalten haben (Aufenthaltsstatus F oder B). Zudem führt der TISG ein Zentrum für unbegleitete Minderjährige sowie mehrere begleitete Wohngruppen. Nach einer Erstintegrationsphase in einer Kollektivunterkunft verteilt der TISG die Personen auf die Gemeinden im Kanton St.Gallen. Dabei steht die nahtlose Weiterführung des Integrationsprozesses im Vordergrund.
Integrationszentrum Seeben
Seit Mai 2019 betreibt der TISG das Integrationszentrum Seeben für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene. Rund 60 Plätze stehen zur Verfügung. Das Integrationszentrum bereitet Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene während rund sechs Monaten auf das selbständige Leben in einer Gemeinde vor. Der Fokus liegt dabei auf der Sprachförderung und der gesundheitlichen Stabilisierung.
Internat MNA TISG
Das Internat MNA TISG in Eggersriet betreut Jugendliche ab 14 Jahren, die unbegleitet in die Schweiz eingereist sind (sogenannte MNA: Mineurs non accompagnés). Die Jugendlichen lernen Deutsch sowie Mathematik und werden mit den Lebensgewohnheiten in der Schweiz vertraut gemacht. Ziel ist es, dass die Jugendlichen eine Berufsausbildung abschliessen und erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Flüchtlingszentrum Marienburg
Flüchtlinge aus der Ukraine werden den Gemeinden zugewiesen. Der Trägerverein Integrationsprojekte (TISG) ist im Auftrag aller 75 Gemeinden im Kanton St.Gallen für die Zuweisung der Personen an eine politische Gemeinde zuständig. Der TISG nutzt für die Erstunterbringung das Internat Marienburg in Thal. Die Flüchtlinge werden in der Unterkunft medizinisch versorgt und psychologisch betreut. Die Liegenschaft ist ideal, um Ruhe zu finden.
Zentrum Marienfried
Der Trägerverein Integrationsprojekte (TISG) ist im Auftrag aller 75 Gemeinden im Kanton St.Gallen für die Zuweisung der Personen an eine politische Gemeinde zuständig. Der TISG nutzt für die Erstunterbringung vorübergehend das leerstehende Altersheim Marienfried in Niederuzwil. Der Betrieb ist befristet bis Mitte 2024. In der Unterkunft wohnen vorwiegend unbegleitete Minderjährige und junge Erwachsene.
Begleitete Aussenwohngruppen
Volljährige Jugendliche, die zuvor im Internat oder im Integrationszentrum zuhause waren, können in eine der begleiteten Aussenwohngruppen umziehen. Ziel der Begleitung ist der erfolgreiche Abschluss einer Erstausbildung. Die jungen Erwachsenen werden bei den Hausaufgaben und der Prüfungsvorbereitung sowie bei allgemeinen Fragen rund ums eigenständige Wohnen unterstützt. Das Modell ist erfolgreich. Im Sommer 2020 haben alle ehemaligen Unbegleiteten Minderjährigen Asylsuchenden die Erstausbildung erfolgreich abgeschlossen.
Pflegefamilien
Der TISG arbeitet mit anerkannten Pflegefamilien zusammen und begleitet die Pflegefamilien mit fachlicher Unterstützung. In der Regel leben Kinder unter 14 Jahren bei einer Pflegefamilie. In Einzelfällen werden auch ältere Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien betreut.
Unterstützungsleistungen Sozialhilfe
Die Sozialhilfe sichert die Existenz der unterstützten Personen. Gerade im Asyl- und Flüchtlingsbereich gilt es, die soziale und berufliche Integration nachhaltig zu fördern.
Gemeindeübertritt
Die Gemeinden des Kantons St.Gallen sind für die Unterstützung und Unterbringung ihrer zugewiesenen Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen verantwortlich. Die Abteilung Flüchtlingskoordination verteilt diese Personen gemäss Asylverordnung gleichmässig und proportional zur Einwohnerzahl der Gemeinden.