Arbeitsmarktintegration
Der TISG unterstützt die Sozialämter bei der nachhaltigen Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen. Die Angebote reichen von der Potenzialabklärung über die Ausarbeitung von Integrationsplänen über Qualifizierungs- und Arbeitsintegrationsprogramme. Ziel der Unterstützung ist die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt und somit die Erhöhung der Erwerbsquote. Die Flüchtlinge werden durch qualifizierte Coaches individuell beraten und gefördert.
Regionale Potenzialabklärungs- und Arbeitsintegrationsstellen REPAS
Der TISG betreibt die fünf Regionalen Potenzialabklärungs- und Arbeitsintegrationsstellen REPAS St.Gallen, Wil-Gossau-Toggenburg, Zürichsee-Linth, Werdenberg-Sarganserland und Rorschach-Rheintal. Mit den fünf Standorten in den verschiedenen Regionen des Kantons St.Gallen ist die REPAS nahe bei den lokalen Ansprechpartnern wie Sozialämter, Arbeitgeber und Bildungspartner.
Integrationsvorlehren & Qualifizierungsprogramme
Ziel von Integrationsvorlehren+ (InVol+) ist die Vorbereitung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen auf eine Berufslehre.
Branchenspezifische Qualifizierungsprogramme von in der Regel sechs Monaten bieten die Möglichkeit für einen Einstieg in ein Berufsfeld.
Arbeitsvermittlung
Die REPAS-Coaches unterstützen stellensuchende Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene. Der TISG arbeitet eng mit den Sozialämtern und den Branchenverbänden zusammen.
Teillohnmodelle und Einarbeitungszuschüsse
Den REPAS-Coaches stehen verschiedene Modelle zur Verfügung, um Arbeitgebende bei ausserordentlichen Einarbeitungsaufwänden zu entschädigen. Die REPAS-Coaches unterstützen die Arbeitgebenden administrativ bei einem entsprechenden Gesuch.
Unterstützung Bewilligungen und Meldungen
Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene haben einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Es ist keine Bewilligung notwendig. Allerdings besteht eine Meldepflicht. Die REPAS-Coaches bieten Arbeitgebern Unterstützung bei Fragen zu Meldungen und Verträgen.
Unterstützung Refinanzierung über Integrationspauschale
Anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen verlassen die Schweiz in der Regel nicht mehr. Sie haben daher ein hohes persönliches Interesse an einer nachhaltigen Integration. Die Gemeinden sind hauptverantwortlich für die erfolgreiche Integration.