Flüchtlingszentrum Marienburg
Marienburg kann als Flüchtlingszentrum genutzt werden
Flüchtlinge aus der Ukraine werden den Gemeinden zugewiesen. Der Trägerverein Integrationsprojekte (TISG) ist im Auftrag aller 75 Gemeinden im Kanton St.Gallen für die Zuweisung der Personen an eine politische Gemeinde zuständig. Der TISG nutzt für die Erstunterbringung die Räumlichkeiten in der Marienburg in Thal. Der Betrieb ist für drei Jahre geplant. Die Flüchtlinge werden in der Unterkunft medizinisch versorgt und psychologisch betreut. Ebenfalls sind Deutschlektionen und weitere Integrationsangebote geplant. Erwartet werden vorwiegend Frauen und Kinder. Die Liegenschaft ist ideal, um Ruhe zu finden.
Schutzsuchende aus der Ukraine
Schutzsuchende aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen des Kriegs verlassen mussten, erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S. Das hat der Bundesrat am 11. März 2022 entschieden. Damit erhalten die Geflüchteten rasch ein Aufenthaltsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen. Mit dem Schutzstatus erhalten schutzsuchende Personen aus der Ukraine einen Ausweis S. Das damit verbundene Aufenthaltsrecht in der Schweiz ist auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden. Der Status S ermöglicht es auch, Familienangehörige nachzuziehen. Hat der Bundesrat den vorübergehenden Schutz nach fünf Jahren noch nicht aufgehoben, so erhalten Schutzbedürftige eine Aufenthaltsbewilligung B.
Die Unterbringung erfolgt nach der Erteilung des Schutzstatus direkt in den Kantonen. Diese kann auch in Privatunterkünften erfolgen. Die Kantone werden vom Bund mit einer Globalpauschale für die Unterbringung, die obligatorische Krankenversicherung und die Betreuung der Betroffenen entschädigt.
Allgemeiner Kontakt:
Flüchtlingszentrum Marienburg
Töberstrasse 49
9425 Thal
Tel. +41 71 929 48 20
Kontakt Zentrumsleitung:
Johannes Bachmann
Töberstrasse 49
9425 Thal
E-Mail johannes.bachmann@ti-sg.ch