Unterstützungs­leistungen Sozialhilfe

Die Sozialhilfe sichert die Existenz der unterstützten Personen. Gerade im Asyl- und Flüchtlingsbereich gilt es, die soziale und berufliche Integration nachhaltig zu fördern. Über zwei Drittel der Flüchtlinge sind unter dreissig Jahre alt. Über 95 Prozent der Personen mit einer Aufenthaltsberechtigung werden ihr Leben lang in der Schweiz bleiben. Gelingt es, die Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen nachhaltig in den Arbeitsmarkt und gesellschaftlich zu integrieren, hat dies weit positivere Folgen als eine Reduktion der Sozialhilfeausgaben. Insbesondere die Ausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist speziell zu fördern.

TISG-Praxishilfe

Im Kanton St.Gallen ist die politische Gemeinde, in der die Person ihren Unterstützungswohnsitz hat, für die Ausrichtung der Sozialhilfe zuständig. Asylsuchende, anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge sowie vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer haben Anspruch auf Unterstützungsleistungen der Sozialhilfe.

Die Unterstützung der Sozialhilfe im Kanton St.Gallen richtet sich nach den Empfehlungen des Trägervereins Integrationsprojekte St.Gallen (TISG). Die TISG-Praxishilfe leistet einen Beitrag zur Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich und somit zu einer nachhaltigen Integration. Die Ansätze wurden durch den Vorstand der KOS und den Vorstand der VSGP genehmigt und sind im Handbuch SKOS-TISG festgelegt:

Der TISG bietet den Gemeinden Unterstützung bei Fragen zu Abrechnungen der Pauschalen, zur Fachapplikation Tutoris und bei allgemeinen Anfragen im Zusammenhang mit dem Asylrecht.

Kontakt E-Mail-Adresse:

Olivia Grosset-Grange, [javascript protected email address]