Gemeinde­übertritt

Die Gemeinden des Kantons St.Gallen sind für die Unterstützung und Unterbringung ihrer zugewiesenen Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen verantwortlich. Die Abteilung Flüchtlings­koordination verteilt diese Personen gemäss Asylverordnung gleichmässig und proportional zur Einwohnerzahl der Gemeinden.

Der Übertritt aus den Integrationszentren in die Gemeinden wird begleitet von einem durchgehenden Fallführungssystem. So können die in den Zentren begonnenen Integrationsbemühungen in den Bereichen Sprache, Soziales und Arbeit nahtlos weitergeführt werden.

Kontakt E-Mail-Adresse:

Olivia Grosset-Grange, [javascript protected email address]