Teillohnmodelle und Einarbeitungs­zuschüsse

Den REPAS-Coaches stehen verschiedene Modelle zur Verfügung, um Arbeitgebende bei ausserordentlichen Einarbeitungsaufwänden zu entschädigen. Die REPAS-Coaches unterstützen die Arbeitgebenden administrativ bei einem entsprechenden Gesuch:

Umsetzungskonzept Finanzielle Zuschüsse

Mit dem dreijährigen Pilotprogramm «Finanzielle Zuschüsse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen» (FiZu) für die Jahre 2021 bis 2023 soll die nachhaltige Erwerbsintegration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen (FLNA) unterstützt und das Arbeitskräftepotenzial von in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländern gefördert werden. Das Pilotprogramm sieht finanzielle Zuschüsse für Arbeitgebende vor, die FLNA mit einem ausserordentlichen Einarbeitungsbedarf zu den üblichen Arbeitsbedingungen anstellen. Die Unterstützung kann nach Bedarf durch arbeitsplatzspezifische Weiterbildungen ergänzt werden. Auf diesem Weg sollen landesweit jährlich wenigstens 300 Personen eine unbefristete oder längerfristige Arbeitsstelle antreten können. Die Voraussetzungen der finanziellen Zuschüsse sowie deren Höhe orientieren sich an den Vorgaben des Staatssekretariats für Wirtschaft SEM.

Das Projekt wird für das Jahr 2024 zu den selben Konditionen weitergeführt. 

Teillohnmodell

Der Übertritt von einem Praktikum in eine Festanstellung ist ein grosser Schritt. Falls mangelnde Arbeitserfahrung oder Sprachkenntnisse eine Einstellung verhindern kann das Teillohnmodell helfen. Es ist als Treppe in den Arbeitsmarkt konzipiert, das einen gestuften Einstieg ermöglicht.