Teillohnmodelle und Einarbeitungszuschüsse
Den REPAS-Coaches stehen verschiedene Modelle zur Verfügung, um Arbeitgebende bei ausserordentlichen Einarbeitungsaufwänden zu entschädigen. Die REPAS-Coaches unterstützen die Arbeitgebenden administrativ bei einem entsprechenden Gesuch:

Finanzielle Zuschüsse ("FiZu")
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene oder Personen mit Schutzstatus S mit einem ausserordentlichen Einarbeitungsbedarf zu den üblichen Arbeitsbedingungen anstellen, können während einer begrenzten Zeit finanzielle Zuschüsse erhalten. Die Zielgruppe sind Personen, die bereits Massnahmen wie Ersteinsätze oder Qualifizierungsprogramme absolviert haben. Die Hälfte der Zuschüsse finanziert der Bund über das Pilotprogramm «Finanzielle Zuschüsse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen 2025-2027», die andere Hälfte der Zuschüsse ist von der Gemeinde über die Integrationspauschale zu finanzieren. Die Administration übernimmt der TISG. Die zuständigen REPAS Coaches informieren über Unterstützungsmöglichkeiten und Modalitäten.
Teillohnmodell
Der Übertritt von einem Praktikum in eine Festanstellung ist ein grosser Schritt. Falls mangelnde Arbeitserfahrung oder Sprachkenntnisse eine Einstellung verhindern kann das Teillohnmodell helfen. Es ist als Treppe in den Arbeitsmarkt konzipiert, das einen gestuften Einstieg ermöglicht.