Familiennachzug

Anerkannte Flüchtlinge haben das Recht auf Familienasyl (Familienzusammenführung), wenn die Familie durch die Flucht getrennt wurde. Der Familiennachzug vorläufig aufgenommener Personen sowie vorläufig aufgenommener Flüchtlinge ist im Ausländergesetz geregelt.

In diesem Bereich besteht eine Leistungsvereinbarung zwischen dem TISG und dem HEKS.

Kontakt E-Mail-Adresse:

Jeanine Schöb, jeanine.schoeb@ti-sg.ch